Effiziente Kältetechnik

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F-Gase-Verordnung


Revision der F-Gas: eine erste Phase




Am 7. November hat die Europäische Kommission ihren Entwurf zur Revision der Europäischen Richtlinie Nr. 842/2006 genannt F-Gas Verordnung veröffentlicht. Dieser Text bezüglich Fluorgasen schlägt eine bestimmte Reihe an Maßnahmen für Fachleute der Kälte-, Klima-, Heizungstechnik und EnR-Anlagen vor, insbesondere ein "Phasedown" bei den H-FKW.
In diesem Entwurf schlägt die Kommission nämlich vor, die H-FKW-Menge, die ab 2015 auf den Markt gebracht wird zu senken, um eine erhebliche Reduktion von 79% bis zum Jahre 2030 zu erzielen.



In eq. CO2 und in Prozent der durchschnittlichen Produktions- und Importmenge an H-FKW im November 2008



Parallel dazu wären Einschränkungen in der Verwendung von H-FKW bei neuen Anlagen je nach GWP des Kältemittels und Anlagentypus vorgesehen: 



  • Verbot des R-23 zum Brandschutz und für Löschmittel ab 1.1.2015.
  • Verbot der Verwendung von H-FKW bei privaten Kühlschränken und Tiefkühltruhen ab 1.1.2015, wenn der GWP 150 oder darüber ist.
  • Verbot der Verwendung von H-FKW bei kommerziellen Kühlschränken und Tiefkühltruhen (hermetisch versiegelte Systeme, d.h. Aggregate mit verlöteten Leitungen) ab 1.1.2017, wenn der GWP des Kältemittels 2500 oder darüber ist, und ab 1.1.2020, wenn der GWP des Kältemittels 150 oder darüber ist.
  • Verbot der Verwendung von H-FKW bei mobilen Klimageräten (hermetisch versiegelt) ab 1.1.2020, wenn der GWP des Kältemittels 150 oder darüber ist.




Diese Verbote gelten nicht für Anlagen, die während des Lebenszyklus eine höhere Energieeffizienz und niedrigere CO2-Emissionen als diejenigen der Systeme ohne H-FKW gemäß den Ökodesign-Anforderungen in der Richtlinie 2009/125/EG aufweisen würden.




Für die anderen Systeme, insbesondere der kommerziellen und industriellen Kältetechnik, wird ab 1.1.2020 die Wartung oder Instandhaltung einer Anlage, die H-FKW enthält und deren GWP 2500 oder darüber beträgt, verboten sein, wenn die Kältemittelfüllmenge 5t eq.CO2 (d.h. 1,3 kg R-404A) oder darüber beträgt.




Außerdem ist Folgendes zu beachten:- Die F-Gas Verordung gilt künftig für alle Kühlsysteme von Lkws mit über 3,5 t und alle Kühlanhänger.

  • Ab 2020 können vorinstallierte H-FKW-Anlagen nicht mehr auf den europäischen Markt gebracht werden und müssen am Ort der Installation befüllt werden.



Dieser Richtlinienentwurf muss von den Mitgliedstaaten der EG und dem Europäischen Parlament für eine erste Lesung im Jahre 2013 überprüft werden. Es handelt sich also nicht um ein endgültiges Dokument und die Bestimmungen können noch geändert werden.




Wir werden Sie nach und nach über die Fortschritte dieses Änderungsentwurfes zu den F-Gasen informieren, aber es gibt bereits Lösungen, um diese Richtlinien-Entwicklung zu bewältigen.




Nachfolgend finden Sie die GWP der derzeit in Ihren Anlagen verwendeten Kältemittel:





 






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