Effiziente Kältetechnik

mit Begeisterung

Dichtigkeitsprüfungen

Durch das Europäische Parlament wurden in der Vergangenheit verschiedene Verordnungen wie EG-VO2037/2000 und EG-VO842/2006 zur  Sicherstellung  der Dichtheit von stationären Kälte-Klimaanlagen und  Wärmepumpen  erlassen. Hintergrund ist u.a. die Einhaltung der gestzten Ziele, den CO²-Ausstoss bis 2030 auf % zu reduzieren.
Die nationale Umsetzung erfolgte mit der Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV).  Hiernach ist der Betreiber von Anlagen ab einer  Kältemittelfüllmenge  von 3 kg verpflichtet, die Dichtheit seines  Kältesystems  sicherzustellen und zu dokumentieren. Verstöße können mit  einem Bußgeld  bis zu 50.000,00 EUR belegt werden.


Wir, als Kälte-Klima Fachbetrieb, erfüllen alle erforderlichen  Voraussetzungen, welche zur Durchführung einer Dichtheitsprüfung vom Gesetzgeber verlangt werden. Unsere Servicetechniker sind nachweislich zertifiziert und verfügen über die erforderliche Kompetenz und Sachkunde im Umgang mit Kältemittel.

    

 

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