Fragen zur Zertifizierung
Was ist zertifiziertes Personal gemäß Art. 3, 4 und Art. 5 und muss ich zertifiziert sein?
Die Art. 3, 4 und Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 in Verbindung mit der ChemKlimaschutzV legen fest, dass Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausführen, ein Zertifikat (Sachkundebescheinigung) vorweisen müssen. Die ein Zertifikat / eine Sachkundebescheinigung erfordernden Tätigkeiten führt nachstehende Tabelle "Ein Zertifikat / eine Sachkundebescheinigung erfordernde Tätigkeiten". Bei den genannten Tätigkeiten ist es unerheblich, in welcher Funktion (als Mitarbeiter von Anlagenherstellern, als Mitarbeiter einer Wartungsfirma, als Mitarbeiter des Kälteanlagenbetreibers etc.) diese Tätigkeiten ausgeübt werden. | ||
Tabelle 1 - Ein Zertifikat / eine Sachkundebescheinigung erfordernde Tätigkeiten
Anwendung | Tätigkeit |
Ortsfeste Kältee- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen | Dichtheitskontrollen
|
Ortsfestes Brandschutzsysteme | Dichtheitskontolle
Rückgewinnung |
Stationäre Feuerlösche | Rückgewinnung |
Stationäre Hochspannungsschaltanlagen | Rückgewinnung |
Stationäre Einrichtungen welche fluorierten Treibhausgase | Rückgewinnung |
Mobile Kälte- und Klimaanlagen | Rückgewinnung |
Tabelle 2 - Zulässige Tätigkeiten an stationären Kälte- und Klimanlagen
Anlage | Tätigkeit | Kat. I | Kat. II | Kat. III | Kat. IV |
Füllmenge < 3 kg | Rückgewinnung | X | X | X | |
( < 6 kg bei hermetisch | Installation | X | X | ||
geschlossenem Kältekreislauf) | Instandhaltung und Wartung | X | X | X | |
Füllmenge > 3 kg | Dichtheitskontolle ohne Eingriff in den Kältemittelkreis | X | X | X | |
(> 6 kg bei hermetisch | Dichtheitskontrolle mit Eingriff in den Kältemittelkreis | X | |||
geschlossenem Kältekreslauf) | Rückgewinnung | X | |||
Installation | X | ||||
Instandhaltung und Wartung | X |