Effiziente Kältetechnik

mit Begeisterung

 


Fragen zur Zertifizierung 



   


Was ist zertifiziertes Personal gemäß Art. 3, 4 und Art. 5 und muss ich zertifiziert sein?




Die Art. 3, 4 und Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 in Verbindung  mit der ChemKlimaschutzV legen fest, dass Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausführen, ein Zertifikat (Sachkundebescheinigung) vorweisen müssen. Die ein Zertifikat / eine Sachkundebescheinigung erfordernden Tätigkeiten führt nachstehende Tabelle "Ein Zertifikat / eine Sachkundebescheinigung erfordernde Tätigkeiten". Bei den genannten Tätigkeiten ist es unerheblich, in welcher Funktion (als Mitarbeiter von Anlagenherstellern, als Mitarbeiter einer Wartungsfirma, als Mitarbeiter des Kälteanlagenbetreibers etc.) diese Tätigkeiten ausgeübt werden.

Ausgenommen sind lediglich Fertigungs- und Reparaturarbeiten von Mitarbeitern in Fertigungsbetrieben von ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen (Art. 2 Abs. 3 VO 303/2008).

An stationären/ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen können mit den in der "Verordnung (EG) 303/2008 beschriebenen Zertifikaten (Sachkundebescheinigungen) die in Tabelle 2" dargestellten Tätigkeiten durchgeführt werden.




Tabelle 1 - Ein Zertifikat / eine Sachkundebescheinigung erfordernde Tätigkeiten
 

Anwendung
Tätigkeit
Ortsfeste Kältee- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen
Dichtheitskontrollen
  • an Anlagen mit 3 kg fluorierten Treibhausgasen oder mehr und

  • an Anlagen mit 6 kg fluorierten Treibhausgasen oder mehr in
    hermetisch geschlossenen Sytemen die als solche
    gekennzeichent sind

RückgewinnungInstallation
Instandhaltung  oder Wartung
Ortsfestes Brandschutzsysteme
Dichtheitskontolle
  • bei Anlagen die 3 kg oder mehr fluorierte Treibhausgase enthalten

Rückgewinnung

Installation


Instandhaltung bzw. Wartung

Stationäre Feuerlösche
Rückgewinnung
Stationäre Hochspannungsschaltanlagen
Rückgewinnung
Stationäre Einrichtungen welche fluorierten Treibhausgase
als Löschmittel enthalten
Rückgewinnung

Mobile Kälte- und Klimaanlagen
Rückgewinnung

Tabelle 2 - Zulässige Tätigkeiten an stationären Kälte- und Klimanlagen 

 

Anlage

Tätigkeit

Kat. I

Kat. II

Kat. III

Kat. IV

Füllmenge < 3 kg
Rückgewinnung
X
X
X

( < 6 kg bei hermetisch
Installation
X
X


geschlossenem Kältekreislauf)
Instandhaltung und Wartung
X
X

X






Füllmenge > 3 kg
Dichtheitskontolle ohne Eingriff in den Kältemittelkreis
X
X

X
(> 6 kg bei hermetisch
Dichtheitskontrolle mit Eingriff in den Kältemittelkreis
X



geschlossenem Kältekreslauf)
Rückgewinnung
X




Installation
X




Instandhaltung und Wartung
X