Effiziente Kühltechnologie

mit Begeisterung



Fragen zur Zertifizierung 

 



Was ist zertifiziertes Personal gemäß Art. 3, 4 und Art. 5 und muss ich zertifiziert sein?




Die Art. 3, 4 und Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 in Verbindung  mit der ChemKlimaschutzV legen fest, dass Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausführen, ein Zertifikat (Sachkundebescheinigung) vorweisen müssen. Die ein Zertifikat / eine Sachkundebescheinigung erfordernden Tätigkeiten führt nachstehende Tabelle "Ein Zertifikat / eine Sachkundebescheinigung erfordernde Tätigkeiten". Bei den genannten Tätigkeiten ist es unerheblich, in welcher Funktion (als Mitarbeiter von Anlagenherstellern, als Mitarbeiter einer Wartungsfirma, als Mitarbeiter des Kälteanlagenbetreibers etc.) diese Tätigkeiten ausgeübt werden.

Ausgenommen sind lediglich Fertigungs- und Reparaturarbeiten von Mitarbeitern in Fertigungsbetrieben von ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen (Art. 2 Abs. 3 VO 303/2008).

An stationären/ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen können mit den in der "Verordnung (EG) 303/2008 beschriebenen Zertifikaten (Sachkundebescheinigungen) die in Tabelle 2" dargestellten Tätigkeiten durchgeführt werden.   





Tabelle 1 - Ein Zertifikat / eine Sachkundebescheinigung erfordernde Tätigkeiten

Anwendung

Tätigkeit

Ortsfeste Kältee- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen

Dichtheitskontrollen

  • an Anlagen mit 3 kg fluorierten Treibhausgasen oder mehr und


  • an Anlagen mit 6 kg fluorierten Treibhausgasen oder mehr in
    hermetisch geschlossenen Sytemen die als solche
    gekennzeichent sind


RückgewinnungInstallation
Instandhaltung  oder Wartung

Ortsfestes Brandschutzsysteme

Dichtheitskontolle

  • bei Anlagen die 3 kg oder mehr fluorierte Treibhausgase enthalten

Rückgewinnung

Installation


Instandhaltung bzw. Wartung

Stationäre Feuerlösche

Rückgewinnung

Stationäre Hochspannungsschaltanlagen

Rückgewinnung

Stationäre Einrichtungen welche fluorierten Treibhausgase
als Löschmittel enthalten

Rückgewinnung

Mobile Kälte- und Klimaanlagen

Rückgewinnung


Tabelle 2 - Zulässige Tätigkeiten an stationären Kälte- und Klimanlagen 

 

Anlage

Tätigkeit

Kat. I

Kat. II

Kat. III

Kat. IV

Füllmenge < 3 kg

Rückgewinnung

X

X

X


( < 6 kg bei hermetisch

Installation

X

X



geschlossenem Kältekreislauf)

Instandhaltung und Wartung

X

X


X







Füllmenge > 3 kg

Dichtheitskontolle ohne Eingriff in den Kältemittelkreis

X

X


X

(> 6 kg bei hermetisch

Dichtheitskontrolle mit Eingriff in den Kältemittelkreis

X




geschlossenem Kältekreslauf)

Rückgewinnung

X





Installation

X





Instandhaltung und Wartung

X




 

Anruf
Karte